Die erste Erwähnung der Ortschaft Stedesdorf findet sich in einer Schenkungsurkunde des Erzbischofs Adalbero von Bremen. In dieser Urkunde, die im Jahr 1137 abgefasst worden ist, wird dem neugegründeten Prämonstratenserkloster Stade der Betrag von vier Mark aus unserer Kuria Stedesdorpe (quatuor marce den curia nostra Stedesdorpe) zugeeignet.
Ob es sich bei Stedesdorpe um Stedesdorf handelt, ist allerdings umstritten. Auch Steddorp im Landkreis Rotenburg (Wümme) könnte in dieser Urkunde gemeint sein.
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