Die kleinen Bauernschaft in Ostfriesland hatte schon vor Jahrhunderten eine eigene Verwaltung, die sich allerdings nur auf den rein wirtschaftlichen Sektor erstreckte. Die Aufsicht in kleinen Kommunen übernahmen auch in Wallinghausen die von den Bauernschaftsversammlungen gewählten Bauerrichter. Sie achteten auf die Einhaltung der in den Dörfern geltenden alten Gewohnheitsrechte. In späterer Zeit waren diese Bestimmungen in den so genannten Bauernrollen festgehalten. Im Mittelalter und im Anschluss darin gab es allerdings noch keine schriftlichen Aufzeichnungen der Rechtsbestimmungen, die man als Ortsstatuten ansehen konnte. Sie wurden mündlich von Generation zu Generation überliefert, woraus auch der Begriff des „Gewohnheitsrechts“ entstand.
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