Verleihung der Stadtrechte

Rudolf von Gottes Gnaden Römischer König, allzeit Mehrer des Reiches entbiete allen Getreuen des Römischen Reiches, die diese Urkunde einsehen werden , seine Gnade und alles Gute. Unsere königliche Hoheit hält es für angemessen, daß diejenigen, welche ihre größeren beweise der Treue und Ergebenheit uns empfehlen, auch vor der übrigen in weitgehendem Maße den Ausdruck unseres Wohlwollens und unserer Gnade dafür zu erhalten verdienen.
In besonders gnädigen Hinblick auf die Treue und die hervorragenden Verdienste des entschlossenen Mannes "Arnold von der Horst", unseres lieben Getreuen, gestatten wir ihm deshalb in freigebier Weise, daß er neben seiner Burg Horst eine Stadt anlegen darf, die durch Gräben und entsprechende Mauern nach seinem Gutdünken zu befestigen ist. Wir stellen diese auf seinem eigenen Grund und Boden errichtete Stadt aus Machtvollkommenheit frei und verleihen derselben Stadt aus königlicher Gunst dieselben Freiheitsrechte, deren unsere Stadt Dortmund sich erfreut und bisher sich erfreut hat. Zum Zeugnis dieser Befreiung haben wir gegenwärtiges Schreiben mit unserem Majestätssiegel bekräftigen lassen.
Gegeben im Lager vor Saneck am 19.August, in der 10. Indikation, im Jahre 1282, im 9.Jahre unseres Königtums.

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